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  • Christkindlmarkt

Ausschreibung zum Christkindlmarkt 2024

Im Jahr 2024 findet der traditionelle Rosenheimer Christkindlmarkt vom 29. November bis 24. Dezember statt!

Logo ChristkindlmarktBitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit allen Angaben (u.a. Sortiment, Preise, Verkaufsstand, Dekoration, usw.) inkl. Foto ab sofort an:

Wirtschaftlicher Verband
der Stadt und des Landkreises Rosenheim e.V.
Postfach 10 08 37
83008 Rosenheim

Telefonische Rückfragen unter
+49 (0) 8031 900 61 0, Klaus Hertreiter

 

Bewerbungsbogen Christkindlmarkt 2024

Formblatt
Die Bewerbung muss mittels Formblatt (2 Seiten) hier erfolgen.
Bewerbungen ohne Formblatt werden von der Auswahlentscheidung ausgeschlossen.

Den Bewerbungsbogen erhalten Sie mit Mausklick auf das Bild links oder unter dem Link http://www.wirtschaftlicher-verband.de/content/inhalte/christkindlmarkt/bewerbungsbogen_christkindlmarkt2024.pdf

 

 

 

 

Die Bewerbungen müssen zudem enthalten:

  1. Eine genaue Bezeichnung des Geschäftsbetriebes mit genauen Angaben der tatsächlichen Größe des Betriebs (inkl. z.B. Kühlwagen, Anbau etc.), mit aktuellen Fotos.
  2. Grundrissplan mit Angaben des Strombedarfs (in kw/h)
  3. Zur weiteren Information reichen Sie bitte die für Rosenheim notwendigen Angaben wie Fahr- und Verkaufspreis mit ein.
  4. Kopie der Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten
  5. Aktueller TÜV-Nachweis
  6. Angaben zu den Eigentumsverhältnissen und Eigentumsnachweis
  7. Angabe der Dauer der Schaustellertätigkeit
  8. Reisegewerbekarte

Bewerbungen ohne diese Angaben werden nicht berücksichtigt. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt.

Bewerbungsschluss: 08.04.2024

Es entsteht kein Anspruch auf Vergabe durch Teilnahme mit Bewerbung. Der Wirtschaftliche Verband versucht das beste Angebot zum Zuge kommen zu lassen, wobei nachfolgende Kritierien insbesondere berücksichtigt werden:  http://www.wirtschaftlicher-verband.de/kriterien-zulassung-christkindlmarkt.html. Daher bitten wir Sie ein Angebot ihrerseits unter Angabe der Daten und Kenntnis gemäß dem anliegenden Fragebogen uns zu unterbreiten.

Es wird darauf hingewiesen, dass kein Platz für Wohn- Pack und sonstige Wägen und Fahrzeuge bereit gestellt werden kann.

Der Aufbau des Geschäftes wird nur gestattet, wenn das vollständige Platzgeld fristgemäß beim Veranstalter eingegangen ist.

Die Beschicker werden von einem Gremium ausgewählt. Zulassungen ergehen ausschließlich schriftlich in Vertragsform. Mündliche Abmachungen und Zusagen sind nicht rechtsverbindlich.

Im Falle einer Zulassung ist der Beschicker verpflichtet, vor Aufbau seines Betriebes, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Zugelassene Bewerber erhalten bis Ende Juli 2024 ein schriftliches Vertragsangebot. Vor diesem Zeitpunkt erfolgt keine gesonderte Nachricht. Betriebe, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung erhalten, können leider nicht berücksichtigt werden. Keine Mitteilung gilt als Absage.

Eine Haftung dafür, dass der Markt tatsächlich und zum/zur angegebenen Zeitpunkt bzw. Zeitdauer stattfindet wird nicht übernommen.

Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen zur Durchsetzung des Gestaltungswillens des Veranstalters festgestellt, kann der Veranstalter geeignete Betreiber anwerben und nachträglich in die Bewerberliste aufnehmen.

Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt!

 

Rosenheim, den 11.12.2023

 

Kriterien für die Zulassung von Bewerbern zum Rosenheimer Christkindlmarkt


Logo des Rosenheimer ChristkindlmarktesDer Rosenheimer Christkindlmarkt findet seit 1984 auf dem Max-Josef Platz in Rosenheim statt und hat sich bis heute als traditioneller, familienfreundlicher Christkindlmarkt für jedermann etabliert. Zudem gibt es Standplätze in der Heilig-Geist-Straße und auf dem Ludwigsplatz. Aufgrund der begrenzten Kapazität sind regelmäßig mehr Bewerbungen von Schaustellern und Standbetreibern als Stellplätze vorhanden.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt dabei nach folgenden Kriterien:

  • Platzbedarf des Betriebs
  • Mehrjährige Erfahrung auf Weihnachtsmärkten
    Zuverlässigkeit des Betriebers / Bonität
  • Besonderer regionaler Bezug
  • Gesamtattraktivität des Angebots
    (z.B. Gestaltung des Verkaufsstandes, Familienfreundlichkeit des Angebotes, Qualität der Produkte, Sortiment, Service, Erscheinungsbild, u.a.)
  • Vorrangigkeit der Familienbetriebe/ Familiennachfolge
  • Vorrangigkeit des Reisegewerbes vor dem stehenden Gewerbe
  • Zulassung von Neubewerbern
  • Eigentumsnachweis
  • Ergänzung des Gesamtangebotes
  • Ergänzend bei Fahrgeschäften: Konstruktion, Zuverlässigkeit, Beleuchtung, Aufmachung der Rückwand und Erlebniswert, Akzeptanz bei den Besuchern im Sinn der Familienfreundlichkeit
  • Ökologische Aspekte (z.B. Nachhaltigkeit, Energiemanagement, FairTrade, usw.)

Diese Kriterien gelten ab 06.12.2023 bis auf weiteres.

Verabschiedet durch die Vorstandschaft des Wirtschaftlichen Verbandes der Stadt und des Landkreises Rosenheim e.V.

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