Das große oberbayerische Volksfest vom 25. August bis 9. September 2012!
Bewerbungen von modernen, zugkräftigen Fahr- und Schaugeschäften, Belustigungsbetrieben, Verkaufsgeschäften (keine Marktartikel, Textilien, Schmuck, Fotografen, Bierzelte und Biergärten sowie Promotionstände usw.) sind - für jedes Geschäft gesondert - bis 20. September 2011 einzureichen an:
Wirtschaftlicher Verband
der Stadt und des Landkreises Rosenheim e.V.
Postfach 100837
83008 Rosenheim.
Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nicht erwünscht. Telefonische Auskünfte über Zu-oder Absagen werden nicht erteilt! Bitte kein Einschreiben!
Die Bewerbungen müssen enthalten:
- Eine genaue Bezeichnung des Geschäftsbetriebes mit genauen Angaben der tatsächlichen Größe des Betriebs (inkl. z.B. Kühlwagen, Anbau etc.), mit aktuellen Fotos (Tag- und Nachtaufnahmen).
- Grundrissplan mit Angaben des Strombedarfs (in kw), Anzahl der Größe der Wohn-und Packwagen (nur begrenzte Aufnahme möglich).
- Zur weiteren Information reichen Sie bitte die für Rosenheim notwendigen Angaben wie Fahr-und Verkaufspreis mit ein.
- Kopie der Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten
- Aktueller TÜV-Nachweis
- Angaben zu den Eigentumsverhältnissen und Eigentumsnachweis
- Angabe der Dauer der Schaustellertätigkeit
- Reisegewerbekarte
Bewerbungen ohne diese Angaben werden nicht berücksichtigt. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen keinen Rechtsanspruch auf einen Platz bzw. im Falle der Zulassung einen bestimmten Platz begründen.
Den Bewerbungsunterlagen ist ein in entsprechender Größe adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Platz für Wohnwägen auf dem Gelände begrenzt ist. Die Packwägen müssen außerhalb des Geländes abgestellt werden.
Der Aufbau des Geschäftes wird nur gestattet, wenn das vollständige Platzgeld fristgemäß beim Veranstalter eingegangen ist.
Die Beschicker werden von einem Gremium ausgewählt. Zulassungen ergehen ausschließlich schriftlich in Vertragsform. Mündliche Abmachungen und Zusagen sind nicht rechtsverbindlich.
Im Falle einer Zulassung ist der Beschicker verpflichtet, vor Aufbau seines Betriebes, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Zulassungen erfolgen bis Ende Januar 2012 in Vertragsform. Vor diesem Zeitpunkt erfolgt keine gesonderte Absage. Betriebe, die bis zu diesem Zeitpunkt keinen Bescheid erhalten, können leider nicht berücksichtigt werden.
Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt!




